Bartergeschäft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. August 2018, 14:22 Uhr
Allgemeines
Unter Bartergeschäften versteht man Kompensationsgeschäfte bzw. Gegenseitigkeitsgeschäft oder Tauschhandel. In diesem Fall sind sich die Geschäftspartner gegenseitig Lieferant und Kunde. In dem Vertrag werden Ware gegen Ware vereinbart. Bartergeschäfte sind bei der wirtschaftlichen Lizenzierung anzugeben.
Beispiele
- Der Verein erhält vom einem Cateringunternehmen das Catering in einem Wert von 5.000 Euro. Als Gegenleistung erhält das Cateringunternehmen ein Sponsoringpaket im gleichen Wert. In den wirtschaftlichen Lizenzierungsunterlagen sind in diesem Fall unter Position 16 (Einkauf Bewirtungsartikel) 5.000 Euro Ausgaben aufzuführen und in Position 1c (Werbung/Sponsoring Barter sonstige) 5.000 Euro Einnahmen.
- Ein Werbemittellieferant produziert für den Verein Werbemittel im Wert von 4.000 Euro. Als Gegenleistung erhält das Werbemittellieferant ein Sponsoringpaket im gleichen Wert. In den wirtschaftlichen Lizenzierungsunterlagen sind in diesem Fall unter Position 32a (Werbekosten Barster) 4.000 Euro Ausgaben aufzuführen und in Position 41c (Werbung/Sponsoring Barter sonstige) 4.000 Euro Einnahmen.