Eigenverwertungsrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Eigenverwertungsrechte der Bundesligavereine und der VBL an den Spielen der VBL ist im Rahmen der Lizenzverträge mit den (nicht-) | Die Eigenverwertungsrechte der Bundesligavereine und der VBL an den Spielen der VBL ist im Rahmen der Lizenzverträge mit den (nicht-)exklusiven VBL-Medienpartnern limitiert. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zulässigen Verwertungen. | ||
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==Rechte und -pflichten bei der Eigenverwertung von Bewegtbildern== | ==Rechte und -pflichten bei der Eigenverwertung von Bewegtbildern der 1. und 2. Bundesliga Frauen und Männer== | ||
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| | |Live-Bilder von Pre-Match und Post-Match-Phase sind unbegrenzt möglich | ||
|Live-Bilder von Spielen (erster Aufschlag bis Spielende) sind nicht gestattet | |||
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| Near-Live-Berichterstattung (beginnt ... und endet 60 Minuten nach dem Spielende) | |||
| Verweis auf DYN Payverwertung | |||
| pro Spiel bis zu 10 Near-Live-Clips mit einer Länge von bis zu 30 Sekunden | |||
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|max. 10 Minuten pro Spiel möglich <br/> Embargozeit: 60 Minuten nach Spielende | |||
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|unbegrenzte Minuten, jedoch keine Spiele in voller Länge <br/> Embargozeit: 7 Tage nach Spielende | |||
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|Einbindung von VBL-Marketingmaterialien (Trailer, Intro/Outro u.a.) | |Einbindung von VBL-Marketingmaterialien (Trailer, Intro/Outro u.a.) | ||
|Verfremdung, Abänderung von VBL-Marketingmaterialien | |Verfremdung, Abänderung von VBL-Marketingmaterialien | ||
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==Begriffe und Klarstellungen== | |||
* '''Owned Plattformen''' sind Medienplattformen wie z.B. Sender, Mobile-Apps und Webseiten, die der VBL, den VBL-Vereinen oder den Sponsoren gehören bzw. über die sie Kontrolle (im Sinne des Stimmrechts) verfügen. | |||
* '''Operated Platformen''' sind Medienplatformen wie z.B. Sender, Mobile-Apps und Webseiten oder Channels, die von der VBL, den VBL-Clubs oder den Sponsoren betrieben werden. Typische Verwertungen in diesem Sinne sind Embed-Player auf Medienplattformen Dritter oder die Auftritte der VBL, VBL-Vereine und VBL-Sponsoren auf Social-Media-Plattformen (z.B. Twitch, Youtube, Instagram, TikTok, LinkedIn). | |||
* '''10/30/u.a. Minuten pro Spiel / Plattform''' meint, dass | |||
** die Minuten pro Spiel auf unterschiedliche Inhalte aufgeteilt werden können, | |||
** die Minuten pro Spiel zudem auf jeder Plattform geteilt werden können. | |||
** Beispiele, was zulässig ist: | |||
*** Es wird ein Beitrag in der Länge von 10 Minuten produziert. Der gleiche Beitrag wird auf Facebook, Youtube und Instgram geteilt. | |||
*** Es werden zwei unterschiedliche Beiträge in der Länge von je 5 Minuten produziert. Ein Beitrag wird auf Facebook geteilt, der andere wird auf Youtube geteilt. | |||
*** Es werden zwei unterschiedliche Beiträge in der Länge von 7 und 3 Minuten produziert. Der 7-minütige Beitrag wird auf Facebook und Youtube geteilt, der 3-minütige Beitrag wird auf Facbeook und Instagram geteilt. | |||
** Beispiele, was nicht zulässig ist: | |||
*** Es werden zwei unterschiedliche Beiträge in der Länge von 10 Minuten produziert. Beide Beiträge werden auf Facebook, Youtube und Instgram geteilt. | |||
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Aktuelle Version vom 12. September 2024, 08:14 Uhr
Allgemeines
Die Eigenverwertungsrechte der Bundesligavereine und der VBL an den Spielen der VBL ist im Rahmen der Lizenzverträge mit den (nicht-)exklusiven VBL-Medienpartnern limitiert. Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zulässigen Verwertungen.
Rechte und -pflichten bei der Eigenverwertung von Bewegtbildern der 1. und 2. Bundesliga Frauen und Männer
| Themenfeld | Verpflichtung im Rahmen der Eigenverwertung | erlaubt im Rahmen der Eigenverwertung | nicht erlaubt im Rahmen der Eigenverwertung |
|---|---|---|---|
| Verbreitungswege | nur auf eigenen Kanälen | ||
| Live-Berichterstattung | Live-Bilder von Pre-Match und Post-Match-Phase sind unbegrenzt möglich | Live-Bilder von Spielen (erster Aufschlag bis Spielende) sind nicht gestattet | |
| Near-Live-Berichterstattung (beginnt ... und endet 60 Minuten nach dem Spielende) | Verweis auf DYN Payverwertung | pro Spiel bis zu 10 Near-Live-Clips mit einer Länge von bis zu 30 Sekunden | |
| Nachverwertung: Bilder vom Spiel (erster Aufschlag bis Spielende) | max. 10 Minuten pro Spiel möglich Embargozeit: 60 Minuten nach Spielende |
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| max. 30 Min pro Spiel möglich Embargozeit: 24 Uhr am Spieltag |
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| unbegrenzte Minuten, jedoch keine Spiele in voller Länge Embargozeit: 7 Tage nach Spielende |
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| Nachverwertung: Interviews, Zuschauerbilder, Bilder aus Pre-Match und Post-Match-Phase | unbegrenzt möglich | ||
| Eigenproduktionen des Vereins | unbegrenzt möglich | ||
| Signalübernahme | unbegrenzt möglich | ||
| interne Nutzung (z.B. Scouting, nicht-öffentliche Veranstaltungen, Sponsorenpräsentationen) | unbegrenzt möglich | ||
| Nutzung zu Marketingszwecken von Vereinen und Sponsoren | unbegrenzt möglich | ||
| Marketing | VBL-Logo als Wasserzeichen | Einbindung von VBL-Marketingmaterialien (Trailer, Intro/Outro u.a.) | Verfremdung, Abänderung von VBL-Marketingmaterialien |
Begriffe und Klarstellungen
- Owned Plattformen sind Medienplattformen wie z.B. Sender, Mobile-Apps und Webseiten, die der VBL, den VBL-Vereinen oder den Sponsoren gehören bzw. über die sie Kontrolle (im Sinne des Stimmrechts) verfügen.
- Operated Platformen sind Medienplatformen wie z.B. Sender, Mobile-Apps und Webseiten oder Channels, die von der VBL, den VBL-Clubs oder den Sponsoren betrieben werden. Typische Verwertungen in diesem Sinne sind Embed-Player auf Medienplattformen Dritter oder die Auftritte der VBL, VBL-Vereine und VBL-Sponsoren auf Social-Media-Plattformen (z.B. Twitch, Youtube, Instagram, TikTok, LinkedIn).
- 10/30/u.a. Minuten pro Spiel / Plattform meint, dass
- die Minuten pro Spiel auf unterschiedliche Inhalte aufgeteilt werden können,
- die Minuten pro Spiel zudem auf jeder Plattform geteilt werden können.
- Beispiele, was zulässig ist:
- Es wird ein Beitrag in der Länge von 10 Minuten produziert. Der gleiche Beitrag wird auf Facebook, Youtube und Instgram geteilt.
- Es werden zwei unterschiedliche Beiträge in der Länge von je 5 Minuten produziert. Ein Beitrag wird auf Facebook geteilt, der andere wird auf Youtube geteilt.
- Es werden zwei unterschiedliche Beiträge in der Länge von 7 und 3 Minuten produziert. Der 7-minütige Beitrag wird auf Facebook und Youtube geteilt, der 3-minütige Beitrag wird auf Facbeook und Instagram geteilt.
- Beispiele, was nicht zulässig ist:
- Es werden zwei unterschiedliche Beiträge in der Länge von 10 Minuten produziert. Beide Beiträge werden auf Facebook, Youtube und Instgram geteilt.