Vordruck F-1: Unterschied zwischen den Versionen
		
		
		
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| * Der Antrag ist mit Zustimmung beider Vereine an das [[VBL-Center]] zu senden.  | |||
| Änträge sind grundsätzlich gebührenpflichtig.  | * Spielverlegungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.   | ||
| * Änträge sind grundsätzlich gebührenpflichtig (gem. Ziff. 27.2. Teil H Tab. 2 Lizenzstatut - 1. BL 150 €, 2. BL 125 €, Bundesstützpunkte 125 € je Spiel). Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung durch die VBL. | |||
| * Zuzüglich zu den Verlegungsgebühren hat der beantragende Verein bei einer Verlegung auf einen Wochentag die zusätzlichen Kosten für Schiedsrichter zu tragen. | |||
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| ==Ordnungs- und Regelwerk== | ==Ordnungs- und Regelwerk== | ||
| * [[Lizenzstatut]] | * [[Lizenzstatut]] | ||
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Aktuelle Version vom 14. Oktober 2022, 12:01 Uhr
Allgemeines
Seit der Saison 2020/21 wird der Vordruck F-1 nicht mehr genutzt - die Spielverlegungen werden formlos per Email an die Spielleitung der VBL gesendet. Spielverlegungen werden ausschließlich nach Herausgabe des offiziellen Spielplan bei der Spielleitung beantragt.
Antrag auf Spielverlegung
- Der Antrag ist mit Zustimmung beider Vereine an das VBL-Center zu senden.
- Spielverlegungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.
- Änträge sind grundsätzlich gebührenpflichtig (gem. Ziff. 27.2. Teil H Tab. 2 Lizenzstatut - 1. BL 150 €, 2. BL 125 €, Bundesstützpunkte 125 € je Spiel). Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung durch die VBL.
- Zuzüglich zu den Verlegungsgebühren hat der beantragende Verein bei einer Verlegung auf einen Wochentag die zusätzlichen Kosten für Schiedsrichter zu tragen.
- Gebührenfrei sind Spielverlegungen aus folgenden Gründen:
- Änderungen der Uhrzeit und der Spielhalle am gleichen Datum
- Kadermaßnahmen
- Europapokal
- DVV-Pokal
- TV-Spiele