Vordruck A: Unterschied zwischen den Versionen
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* Nachweis der [[Gemeinnützigkeit]] (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer) | * Nachweis der [[Gemeinnützigkeit]] (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer) | ||
* Nachweis über die Zugehörigkeit zur [[Verwaltungsberufsgenossenschaft]] (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen) | * Nachweis über die Zugehörigkeit zur [[Verwaltungsberufsgenossenschaft]] (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen) | ||
* Antrag auf Genehmigung der Spielhalle ([[Vordruck G]]) - nur bei neuen Spielhallen. | * Antrag auf Genehmigung der Spielhalle ([[Vordruck G]]) - nur bei neuen Spielhallen. | ||
Version vom 23. April 2025, 08:54 Uhr
Allgemeines
Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Gemäß Beschluss der Bundesligaversammlung 2024 wird das Lizenzierungsverfahren ab der Saison 2025/26 neu gestaltet. Das bisherige Anmeldeprinzip, d.h. das Stellen eines jährlichen Lizenzantrags, wird durch das Abmelde-/Rückmeldeprinzip ersetzt.
Lizenzantrag
Zur Saison 2025/26 muss der Antrag (letztmalig) inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum 02.05. für die 1. Bundesliga und für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden. Derzeit sind die Anträge noch als digitaler Scan mit Unterschrift (PDF) zu senden an: lizenzierung@volleyball-bundesliga.de
Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:
- Vereinsregisterauszug nebst Vertretungsnachweis. Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
- Nachweis über die Zugehörigkeit zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen)
- Antrag auf Genehmigung der Spielhalle (Vordruck G) - nur bei neuen Spielhallen.
Fristversäumnis
Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom VBL-Vorstand eine Nachfrist gegen Zahlung von 100,00 € (1. Bundesliga) oder 50,00 € (2. Bundesliga) je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.
Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags
Bei Nichtkomplettierung oder Rücknahme des Lizenzantrags werden werden Geldstrafen gemäß Teil G, Tabelle 3 Lizenzstatut ausgesprochen.