Arztlizenz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
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Ein [[Arzt]], der auf der Mannschaftsbank Platz nehmen möchte, benötigt in der Bundesliga eine spezielle Bundesliga-Arztlizenz. Sie ist vereinsunabhängig und fünf Jahre gültig. Die Bundesliga-Arztlizenz wird im [[VBL-SAMS]] beantragt.
Ein [[Arzt]], der auf der Mannschaftsbank Platz nehmen möchte, benötigt in der Bundesliga eine spezielle Bundesliga-Arztlizenz. Sie ist vereinsunabhängig und unbeschränkt gültig. Die Bundesliga-Arztlizenz wird im [[VBL-SAMS]] beantragt.


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Die Arztlizenz ist zusammen mit der [[Mannschaftsmeldeliste]] vor Spielbeginn vorzulegen.
Die Arztlizenz ist zusammen mit der [[Mannschaftsmeldeliste]] vor Spielbeginn vorzulegen.
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==Ordnungs- und Regelwerk==
==Ordnungs- und Regelwerk==
* [[Lizenzstatut]]
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Version vom 6. August 2015, 07:33 Uhr

Allgemeines

Ein Arzt, der auf der Mannschaftsbank Platz nehmen möchte, benötigt in der Bundesliga eine spezielle Bundesliga-Arztlizenz. Sie ist vereinsunabhängig und unbeschränkt gültig. Die Bundesliga-Arztlizenz wird im VBL-SAMS beantragt.

Mit dem Antrag sind nachfolgende Angaben, Erklärungen bzw. Dateiuploads bereitzustellen:

Die Arztlizenz ist zusammen mit der Mannschaftsmeldeliste vor Spielbeginn vorzulegen.

Ordnungs- und Regelwerk