Netzpfostenpolster: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VBL-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 6. Juli 2017, 14:26 Uhr

Allgemeines

Beide Netzpfosten sind mit Netzpfostenpolstern zu umhüllen.

Für Netzpfostenpolster gibt es kein DVV-Prüfzeichen. Die Anforderungen laut FIVB-Regelwerk sind:

  • Länge: 2,00 Meter
  • Materialstärke: ca. 20 mm
  • Polstermaterial: Schaumgummi mit glatter Plastikabdeckung

Werbeaufdrucke auf den Netzpfostenpolstern sind zulässig.

Ordnungs- und Regelwerk