DVV-Prüfzeichen: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:dvvofficial | [[Bild:dvvofficial.jpeg|thumb|]]Im Spielbetrieb der Bundesligen dürfen nur Artikel mit DVV-Prüfzeichen I sowie - bei [[Spielball|Spielbällen]] - mit dem Zusatz "DVV Official" verwendet werden. Für die Zertifzierung ist der [http://www.volleyball-verband.de/index.php?dvv=webpart.pages.DVVDynamicPage&navid=17962&coid=17962&cid=40&dvvsid=0qo61gmfc1egudnlolui5o6uc6 Materialprüfungsausschuss des DVV] zuständig. Das Schiedsgericht kontrolliert die Prüfzeichen vor Spielbeginn und bestätigt diese im [[Spielberichtsbogen]]. | ||
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Version vom 9. November 2017, 09:24 Uhr
Allgemeines


Im Spielbetrieb der Bundesligen dürfen nur Artikel mit DVV-Prüfzeichen I sowie - bei Spielbällen - mit dem Zusatz "DVV Official" verwendet werden. Für die Zertifzierung ist der Materialprüfungsausschuss des DVV zuständig. Das Schiedsgericht kontrolliert die Prüfzeichen vor Spielbeginn und bestätigt diese im Spielberichtsbogen.
Das DVV-Prüfzeichen I ist zwingend vorgeschrieben für folgende Gegenstände: