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Version vom 9. Juli 2018, 11:00 Uhr
Allgemeines
Ab der Saison 2018/19 zieht die VBL alle Rechnungen per SEPA-Lastschriftmandat von den Bundesligisten ein.
Wessen Konto wird belastet?
- Der Einzug der Mitgliedsbeiträge der Volleyball Bundesliga e.V. erfolgt in allen Fällen von dem lizenznehmenden Bundesligaverein. Eine abweichende Rechnungstellung und ein Rechnungseinzug von der beauftragten Spielbetriebsgesellschaft ist nicht möglich.
- Der Einzug aller übrigen Rechnungen (Lizenzgebühren, Schiedsrichterpauschale, Ordnungsstrafen, Verkaufabrechnungen, Tagungsgelder Arbeitskreise usw.) erfolgt vom Verein oder - sofern vorhanden - von der beauftragten Spielbetriebsgesellschaft.
- Der Einzug wird 14 Tage vorher mit Versand der Rechnung angekündigt.
SEPA-Lastschriftmandat in SAMS erteilen
- Die SEPA-Lastschriftmandate müssen durch jeden Verein und Beauftragten in SAMS durchgeführt werden. Es handelt sich insgesamt um bis zu vier getrennte SEPA-Mandate.
für den Verein
- (1) Gehen Sie auf das Menü Buchaltung.
- (2) Hinterlegen Sie zunächst im Reiter Bankverbindung folgende Angaben:
- IBAN
- BIC
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vereins
- kann - sofern noch nicht vorhanden - online hier beantragt werden: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=ustid
- Steuernummer des Vereins
- (3) Speichern Sie die Änderungen.
- (4) Wechseln Sie in den Reiter SEPA-Lastschriftmandate.
- (5)/(6) Erteilen Sie für die VBL e.V. und die VBL GmbH die SEPA-Lastschriftmandate.
- (7) Speichern Sie die Änderungen.
- (8)/(9) Im Reiter SEPA-Lastschriftmandate-Historie können Sie erteilte SEPA-Mandate als PDF herunterladen.
- Im PDF werden Ihnen auch die Glübiger-ID und die Mandatsreferenz mitgeteilt.