Handlungsanweisung Teamtestpool NADA

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Allgemeines

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat die Aufgabe, den Dopingmissbrauch im Sport zu verhindern und zu bekämpfen. In Zusammenarbeit mit Sportligen und Verbänden entwickelt sie Richtlinien und Programme zur Dopingkontrolle, führt Tests durch und bietet Aufklärung und Prävention an. Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und die Gesundheit der Athleten zu schützen.
Weiterführende Informationen, Vorgaben und Richtlinien sind unter den folgenden Links zu finden:

Allgemeines zur NADA: https://www.nada.de/home
Medizinische Fragen: https://www.nada.de/medizin/aktuelle-medizinische-hinweise
Rechtliche Fragen: https://www.nada.de/recht
Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen: https://www.nada.de/medizin/im-krankheitsfall/regelung-fuer-testpool-athleteninnen#c13248


Handlungsanweisung zu Ziffer 42.1.:

Die NADA hat vier verschiedene Testpools etabliert, um die Athelt:innen im Training, zu Hause oder unterwegs kontrollieren zu können.

  • Registered Testing Pool (RTP)
  • Nationalen Testpool (NTP)
  • Allgemeinen Testpool (ATP)
  • Team-Testpool (TTP)

Die 1. Bundesliga Frauen und Männer gehören dem Teamtestpool der NADA (Nationalen Anti Doping Agentur) an.
Dies bedeutet:

  • Die Spieler:innen haben mit einer höheren Testhäufigkeit in- oder außerhalb von Wettkämpfen (Wettkampf- oder Trainingskontrollen) zu rechnen.
  • Hierzu sind die Lizenznehmer und deren Verantwortliche der 1. BL verpflichtet die Aufenthaltsorte der Mannschaften in der ADAMS Plattform zu pflegen (für verschiedene Trainingseinheiten, Maßnahmen und Wettkämpfe).
  • Einzelne Spieler:innen, die ggf. parallel auch den anderen Testpools (RTP, NTP, ATP) zugehörig sind, sind weiterhin verpflichtet die Meldung gemäß der entsprechenden Vorgaben der NADA zu tätigen und sind davon durch die Zugehörigkeit zum Teamtestpool nicht befreit.

Handlungsanweisung zu Ziffer 42.2.ff.:

Für die jeweiligen Testpools gibt es entsprechende Meldevorgaben der NADA. Diese sind für den Teamtestpool wie folgt:

  • Die Meldung der Daten erfolgt über die ADAMS Plattform der NADA.
  • Die Zugangsdaten liegen vor oder sind vom Verein aktiv und über die Kontaktperson der NADA (Sebastian.melder@nada.de) anzufordern.
  • Die Anti-Doping-Verantwortlichen und deren Kontaktdaten sind außerdem in der SAMS-Datenbank der Volleyball Bundesliga zu pflegen und aktuell zu halten.
  • Die Vorlage zur Teamabmeldung ist zu beachten.

Datei:2024-11-08 Vorlage Teamabmeldung NADA.docx

  • Die Meldungen müssen jederzeit aktuell sein (Orte, Zeiten, Anschriften etc.) und auch kurzfristige Änderungen (verspätete Rückreisen, frühzeitige Abreisen o.ä.) müssen gepflegt werden.
  • Dies ist notwendig, da Kontrollversuche jederzeit und unangekündigt möglich sind.
  • Die NADA-Kontrolleure sind gleichzeitig verpflichtet vor der Abreise zu den Kontrollversuchen die Daten in der Plattform zu prüfen.
  • Für nicht erfolgreiche Kontrollversuche gilt die Ziffer 42.3. ff.

Handlungsanweisung zu Ziffer 42.3.ff:

Trifft der Fall gemäß Ziffer 42.3 ein, ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

  • Die NADA informiert die verantwortlichen Kollegen im VBL-Center.
  • Der Verein hat die Möglichkeit innerhalb von drei Werktagen eine eigene Stellungnahme einzureichen.
  • Im Anschluss erfolgt eine Entscheidung gemäß LST und der Verein sowie die NADA werden schriftlich hierzu informiert.


Weiterführende Informationen / Schulungsmaterial:

https://www.nada.de/kontrollen/trainingskontrollen/testpools
https://www.nada.de/kontrollen/adams
https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/angebote/e-learning