Vordruck A

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Allgemeines

Mit Vordruck A beantragt der Verein die Bundesliga-Vereinslizenz. Gemäß Beschluss der Bundesligaversammlung 2024 wird das Lizenzierungsverfahren ab der Saison 2025/26 neu gestaltet. Das bisherige Anmeldeprinzip, d.h. das Stellen eines jährlichen Lizenzantrags, wird durch das Abmelde-/Rückmeldeprinzip ersetzt.

Lizenzantrag

Zur Saison 2025/26 muss der Antrag (letztmalig) inklusiv nachfolgender Unterlagen bis zum 02.05. für die 1. Bundesliga und für die 2. Bundesliga rechtskräftig unterzeichnet in der VBL-Onlineplattform hochgeladen werden. Derzeit sind die Anträge noch als digitaler Scan mit Unterschrift (PDF) zu senden an: lizenzierung@volleyball-bundesliga.de

Dem Lizenzantrag sind nachfolgende Unterlagen beizufügen bzw. in der VBL-Onlineplattform SAMS hochzuladen:

  • Vereinsregisterauszug nebst Vertretungsnachweis. Der Vereinsregisterauszug muss aktuell (nicht älter als fünf Jahre) sein. Aus dem Auszug ergibt sich die Vertretungsberechtigung für den Lizenznehmer.
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)
  • Nachweis über die Zugehörigkeit zur Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) (nur für Aufsteiger aus den Dritten Ligen)
  • Antrag auf Genehmigung der Spielhalle (Vordruck G) - nur bei neuen Spielhallen.

Fristversäumnis

Bei nicht abgeschlossener Komplettierung oder verspäteter Abgabe von Lizenzunterlagen erhält der Verein vom VBL-Vorstand eine Nachfrist gegen Zahlung von 100,00 € (1. Bundesliga) oder 50,00 € (2. Bundesliga) je verspäteter oder unvollständiger Lizenzunterlage.

Nichtkomplettierung bzw. Rücknahme des Lizenzantrags

Bei Nichtkomplettierung oder Rücknahme des Lizenzantrags werden werden Geldstrafen gemäß Teil G, Tabelle 3 Lizenzstatut ausgesprochen.

Formular zum Download

Ordnungs- und Regelwerk