Bodenwerbung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
==Allgemeines==
Werbung auf der Spielfläche ist erlaubt, muss aber in einem Abstand von mindestens 50 cm von den Linien angebracht werden. Hierzu eignen sich Bodenaufkleber. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Verletzungsgefahr für die Spieler besteht, der Boden durch diese zusätzlichen Aufkleber nicht rau oder rutschig wird.
Werbung auf der Spielfläche ist erlaubt und durch das Lizenzstatut sowie das aktuelle [[Courtlayout]] geregelt.  


Alle Vereine der Volleyball-Bundesliga verpflichten sich zwei Bodenaufkleber für die offiziellen Werbepartner der DVL zu reservieren. Die Vereine der 1. Bundesliga präsentieren zusätzlich das DVL- bzw. Wettbewerbslogo mit einem Fußbodenaufkleber. Die Bodenaufkleber werden den Vereinen durch die DVL bzw. die Sponsoren zur Verfügung gestellt und sind wiederverwendbar. Sollten die Werbeflächen nicht von der DVL genutzt werden, ist der Verein zur eigenen Vermarktung berechtigt.
Die Aufkleber müssen dabei in einem Abstand von mindestens 50 cm von den Linien angebracht werden. Hierzu eignen sich Bodenaufkleber. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Verletzungsgefahr für die Spieler besteht und der Boden durch diese zusätzlichen Aufkleber nicht rau oder rutschig wird. Die Flächen für die Vermarktung durch die Vereine sind durch das Courtlayout klar vorgeben. Die Bodenaufkleber werden den Vereinen durch die VBL bzw. die Sponsoren zur Verfügung gestellt und sind wiederverwendbar. Sollten die Werbeflächen nicht von der VBL genutzt werden, ist der Verein zur eigenen Vermarktung berechtigt.


==Kategorien==
==Anleitung zum Verlegen von Bodenwerbung==
Die Wertigkeit der Bodenwerbung ergibt sich aus der Position des Fußbodenaufklebers. Die folgende Übersicht kann nur als Orientierung dienen. Bei der Kategorisierung sind die Begebenheiten vor Ort (Anordnung der Tribünen, Standort der TV-Kameras etc.) zu berücksichtigen. Über den angegebenen Faktor lassen sich - ausgehend von einem Grundpreis - die Preise für die einzelnen Werbeflächen kalkulieren.
Eine ausführliche Anleitung für das Aufbringen und sichere Ablösen der Fußbodenaufkleber gibt es hier als Download:
 
*{{#l:Klebeanleitung_Fußbodenaufkleber.pdf | Anleitung zum Aufbringen und sichere Ablösen von Fußbodenwerbung}}
[[Bild:bodenwerbung.jpeg]]
 
{| border="1" width="100%"
! width="30%" |Werbefläche
! width="10%" |Anzahl
! width="10%" |Wertigkeit
! width="10%" |Faktor
! width="15%" |[[Sponsoringpaket]]
! width="25%" |Bemerkung
|----
|Spielfeld
|
|sehr hoch
|3
|Paket 1
|
|----
|Freizone
|
|hoch
|1
|Paket 2
|
|----
|}
 
<br/><br/>
== Bezugsquellen ==
[[Bild:apa.jpeg|thumb|]]Partner der DVL ist die [http://www.apa.de APA-Firmengruppe].
: APA-Firmengruppe
: Ralf Eppert
: 02631/389-1306
: [mailto:eppert@apa.de eppert@apa.de]
 
== Weiterführende Links==
* http://www.apa.de


==Ordnungs- und Regelwerk==
==Ordnungs- und Regelwerk==
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* [[Werbeordnung]]
* [[Werbeordnung]]


[[Kategorie:Vermarktung]][[J2015]]
 
[[Kategorie:Vermarktung]][[Kategorie:J2019]]

Aktuelle Version vom 31. Oktober 2021, 16:27 Uhr

Allgemeines

Werbung auf der Spielfläche ist erlaubt und durch das Lizenzstatut sowie das aktuelle Courtlayout geregelt.

Die Aufkleber müssen dabei in einem Abstand von mindestens 50 cm von den Linien angebracht werden. Hierzu eignen sich Bodenaufkleber. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Verletzungsgefahr für die Spieler besteht und der Boden durch diese zusätzlichen Aufkleber nicht rau oder rutschig wird. Die Flächen für die Vermarktung durch die Vereine sind durch das Courtlayout klar vorgeben. Die Bodenaufkleber werden den Vereinen durch die VBL bzw. die Sponsoren zur Verfügung gestellt und sind wiederverwendbar. Sollten die Werbeflächen nicht von der VBL genutzt werden, ist der Verein zur eigenen Vermarktung berechtigt.

Anleitung zum Verlegen von Bodenwerbung

Eine ausführliche Anleitung für das Aufbringen und sichere Ablösen der Fußbodenaufkleber gibt es hier als Download:

Ordnungs- und Regelwerk