Bundesspielordnung/Änderungschronik: Unterschied zwischen den Versionen
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* Vollständige Neufassung von Anlage 7 (Spielerlizenzordnung, ehemals Spielerpassordnung) | |||
==zur Saison 2017/18== | |||
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* Abstellung von Nationalspielern, Spielverlegungen (10.4) | |||
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* Verkürzung der Protestfristen auf 3 Tage | * Verkürzung der Protestfristen auf 3 Tage | ||
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* Modifizierung der Regelungen zum Spielverlust beim Einsatz nicht-spielberechtigter Spieler | * Modifizierung der Regelungen zum Spielverlust beim Einsatz nicht-spielberechtigter Spieler | ||
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Aktuelle Version vom 27. August 2018, 13:50 Uhr
Allgemeines
Auf dieser Seite sind stichwortatig wichtige Änderungen der Bundesspielordnung - beginnend mit der Saison 2013/14 - aufgelistet, die unmittelbare Relevanz für den Spielbetrieb der Bundesligen haben.
zur Saison 2018/19
- Registrierung in DVV-Portal VolleyPassion als Voraussetzung für Erteilung einer Spielerlizenz (bisher Spielerpass)
- Vollständige Neufassung von Anlage 7 (Spielerlizenzordnung, ehemals Spielerpassordnung)
zur Saison 2017/18
- keine
zur Saison 2016/17
- Abstellung von Nationalspielern, Spielverlegungen (10.4)
zur Saison 2015/16
- keine
zur Saison 2014/15
- Doppelspielrecht innerhalb der 1. Bundesliga (6.4.5, 6.4.6)
- Freigabedatum zum Vereinswechsel (8.1.3)
- Aufschiebende Wirkung vnn Strafen/Spielwertungen (16.6)
zur Saison 2013/14
- Modifizierung des Höherspielens von Jugendlichen ab dem 3. Spiel
- Falls ein Spieler in seiner Spielklasse nicht oder mindestens 4 Pflichtspiele nicht eingesetzt war, ist er sofort in einer tieferklassigen Mannschaft des selben Vereins spielberechtigt (bislang bestand eine Wartefrist von 3 Monaten)
- Einführung 3-Punkte-Regelung
- Verkürzung der Protestfristen auf 3 Tage
- Alter DVV-Spielerpass verliert mit Antrag einer Spielerlizenz seine Gültigkeit.
- Modifizierung der Regelungen zum Spielverlust beim Einsatz nicht-spielberechtigter Spieler