Spielervertrag/Arbeitsvertrag

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Allgemeines

Die VBL-Spielerlizenz deckt nur die lizenz- und ordungsrechtlich relevanten Inhalte eines Spielervertrags ab. Der wird dies häufig auch nur als "Deckblattvertrag" bezeichnet. Ein Arbeitsverhältnis wird hierdurch jedoch nicht begründet. Hierzu ist ein eigenständiger Arbeitsvertrags mit dem Spieler zu schließen. Häufig werden diese Verträge durch Spielervermittler verhandelt.

Aufgrund des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer (=Spieler) verpflichtet, die vertragsgemäße Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber (=Verein oder Spielbetriebsgesellschaft) hat als Gegenleistung eine Vergütung zu gewähren. Der Arbeitsvertrag regelt im Wesentlichen Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit. Daneben können weitere Leistungspflichten vereinbart werden.

Folgende Aufstellung bietet einen Überblick über die Punkte, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags geklärt werden sollten.

Allgemeine Regelungen

Laufzeit

  • Vertragsende und -beginn
  • ein- oder beidseitige Optionen zur Vertragsverlängerung für X Jahre
  • Abfindung bzw. Ablösesumme bei vorzeitiger Vertragsauflösung
  • Ligazugehörigkeit (z.B. nur bei Zugehörigkeit zur 1. Bundesliga, vorzeitiges Vertragsende bei Auf-/Abstieg, Anpassung Vergütung bei Auf-/Abstieg)

Weisungs- und Direktionsrecht

  • Dienstvorgesetzter
  • Rechte des Vorstands, Sportdirektiors, Managers, Geschäftsführers
  • Rechte des Trainers
  • Einsatz auf abweichenden Spielpositionen

Weiteres

  • regelmäßiger Arbeitsort
  • Regelung zu Transfergebühren und Spielervermittlergebühren
  • Vereinsmitgliedschaft
  • "Ausleihe" an andere Vereine während der Vertragslaufzeit

Leistungen des Vereins

Vergütungen

Gehalt
  • monatliches Grundgehalt incl. Zeitpunkt Fälligkeit
Prämien
  • Erfolgsprämien (Spielgewinn, Saisonplatzierung)
  • Einsatzprämien (Einsätze, Einwechselungen, Spieldauer)
  • Zeitpunkt der Fälligkeit
Sachleistungen
  • Wohnung
  • PKW
  • Vergünstigungen bei Wirtschaftspartnern
  • Verpflegung bei Auswärtsfahrten
  • Reisekosten, Familienheimfahrten
  • Sport- und Freizeitkleidung, Ausrüstungsgegenstände
  • Auslagenersatz

Wettkampf, Training und Betreuung

  • Gewährleistung der Teilnahme an Spielen und Training unter qualifizierter Leitung
    • Regelung für den Fall, dass mehr als 12 Spieler beim Verein unter Vertrag stehen
  • Trainingsumfang (Ball, Kraft, ...)
  • physiotherapeutische Betreuung
  • ärztliche Betreuung
  • kostenlose Überlassung der Vereinseinrichtungen

Freistellung und Urlaub

Urlaub
  • Urlaubsanspruch
  • Familienheimfahrten (z.B. für ausländische Spieler)
Nationalmannschaft
  • Freistellung zu Nationalmannschaftsmaßnahmen außerhalb der Bundesliga-Saison
  • Regelung zur Freistellung zu Nationalmannschaftsmaßnahmen während der Bundesliga-Saison (z.B. bei Ausländern)
  • Regelung zu Abstellungskosten
Schule, Ausbildung und Nebenbeschäftigungen
  • Freistellung zu Schule und Ausbildung (Klausurphasen, Abitur, Pflichtpraktika etc.)
  • Gewährung einer Nebenbeschäftigung
Beach-Volleyball
  • Teilnahme an Beach-Volleyball-Turnieren (von ... bis ...)

Versicherungen

  • Krankenversicherung
  • Versicherung bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung, Reha-Kosten etc.)

Leistungen des Spielers

Tätigkeits-/Aufgabenbeschreibung

Sport
  • Teilnahme am regelmäßigen Training (Anzahl, Umfang)
  • Teilnahme an Trainingslagern
  • Teilnahme an Pflichtspielen (Liga, Pokal, International)
    • ggf. gesonderte Regelung zu Spielen an Werktagen
  • Teilnahme an Freundschaftsspielen
  • Anti-Doping-Verpflichtungen (u.a. Vordruck R)
  • Sportmedizinische (Eingangs-)Untersuchungen
  • Teilnahme an Mentaltraining
  • Teilnahme an Spielerbesprechungen, Spielvorbereitungen, Videoanalyse
  • gewissenhafte Vorbereitung auf Training und Wettkämpfe
PR und Marketing
  • Teilnahme an PR-Terminen (Interviews, Pressekonferenzen, Jugendcamps etc.)
  • Teilnahme an Marketingterminen
  • Teilnahme an Mannschaftspräsentation, Sportlerehrungen, Vereinssitzungen etc.
  • Tragen der offiziellen Ausrüstung und Freizeitkleidung
  • Teilnahme an Medientraining
  • Einhaltung der PR-Richtlinien (z.B. keine öffentliche Kritik an Mannschaftsmitgliedern, Trainern und Vereinsführung)
Regelungen im Krankheits- und Verletzungsfall
  • Behandlung durch Mannschaftsarzt, ggf. Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht
  • Reha-Maßnahmen, Aufbautraining
  • Einsatz in tieferklassigen Mannschaften des Vereins
  • alternative Einsatzbereiche (Scouting, PR-Arbeit o.a.)
Sonstiges
  • Teilnahme an Teambuildigung-Maßnahmen
  • Einhaltung sonstiger Bestimmungen der Mannschaftsordnung
  • Teilnahme an Sprachkursen
  • Anerkennung der Satzungen und Ordnungen, Regeln und des Fair Play-Gedanken
  • Vorbild-Funktion, Verhalten in der Öffentlichkeit

Weiteres

  • Verzicht auf Ausübung gefährlicher Sportarten (z.B. Skifahren)
  • Verzicht auf Teilnahme an Sportwetten in den Wettbewerben, an denen der Verein teilnimmt
  • Abtretung der Persönlichkeits- und Vermarktungsrechte

Sanktionen

  • Geldstrafen, Vertragsstrafen bei Verletzung von Vertragspflichten, Spielsperren etc.

Weiterführende Literatur

  • Jochen Fritzweiler / Bernhard Pfister / Thomas Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, Verlag C. H. Beck, 2. Auflage 2007, S. 243-278.

Musterverträge

Musterarbeitsverträge sind auf Anfrage im VBL-Center erhältlich.